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Miet- Werkvertrag Kurzzeit  

Mietobjekt
Wohnung oder Gewerberaum, möbliert und komplett ausgestattet mit Küche, WC, Dusche, Schlafzimmer sowie Einrichtungsequipment. Der Platz kann für geschäftliche Zwecke genutzt werden, es sind in dieser Miete keine Arbeitsmaterialien inklusive und es werden auch keine zu Verfügung gestellt.

Mietzeitraum
In der Regel Sonntag bis Sonntag oder nach Absprache. Der gewünschte Mietzeitraum muss frühzeitig gebucht werden via Mail oder Whatsapp und ist verbindlich. Kann die Übernahme nicht angetreten werden, muss sie mindestens 7 Tage vor Beginn abgesagt werden. Wenn nicht, ist die volle Miete für die gebuchte Zeit zu bezahlen.

Mietpreis und Zahlungsbedinungen
Die Miete beinhaltet alle Nebenkosten inkl. Stromverbrauch und ist bei Mietbeginn in Bar und in sFr. zu entrichten, im Minimum sFr. 250.—und den Rest in der laufenden Woche. Bei Postzahlungen wird eine zusätzliche Gebühr von sFr. 5.—erhoben.

Kaution
Das Mietobjekt wird in einwandfreiem und gereinigtem Zustand übergeben. Der/Die Mieter-In ist für die Reinigung selber zuständig. Die Kaution beträgt Fr. 100.—welche für allfällige Nachreinigungen nach Mietende oder grobfahrlässig verursachten Schäden verrechnet wird.

Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt ist sauber zu halten, die Hausordnung und die Nachtruhe sind strikte einzuhalten. Sorgfältige Nutzung des Mietobjekts und Vermeidung von Schäden an Eigentum des Vermieters.

Nutzung des Mietobjekts
Das Mietobjekt kann gewerblich für erotische Dienstleistungen genutzt werden. Allfällige Arbeitsbewilligungen, Anmeldungen und Meldeverfahren muss die Mieterschaft selber vornehmen da der Miet- Werksvertrag einzig die Miet- Nutzung des Mietobjekts beinhaltet. (Links)

Besonderes
Die Vermieterschaft ist in keiner Weise am Umsatz/Gewinn des allfälligen Gewinns der Mieterin durch erbrachte Dienstleistungen beteiligt, sondern erhebt lediglich Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Vermieterin.

8152 Opfikon, den 14. März 2025

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